ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN                           
NITRO SNOWBOARDS                           
                       
1. Geltungsbereich
                           
1. 1.                           
Die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer richten sich
ausschließlich nach deutschem Recht.
Das UN-Kaufrecht wird abbedungen.
1.2.
Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Anderslautenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

2. Vertrag

2.1.
Die Bestellung gilt als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen durch den Verkäufer abgelehnt wird.
2.2.
Vertreter sind zu abweichenden oder ergänzenden Nebenabreden zu diesen Geschäftsbedingungen nicht befugt.       
Dies gilt insbesondere für etwaige Zusicherungen bezüglich bestimmter Eigenschaften der Kaufsache.               
2.3.                           
Die Preise richten sich nach der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste zuzüglich Mehrwertsteuer und
etwaiger Verpackungskosten.   

3. Lieferung

3.1.
Der Verkäufer behält sich vor, die bestellte Ware in der jeweils aktuellen Konstruktionsform und -bauweise sowie   
dem aktuellen Design zu liefern.
3.2.
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist Taufkirchen. Die Ware wird ab Geschäftssitz des Verkäufers auf Rechnung   
und Gefahr des Käufers versandt. Mit Übergabe an die Transportperson geht das Risiko des zu fälligen Untergangs   
auf den Käufer über. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers   
abgeschlossen.
3.3
Die Lieferzeitpunkte sind Circa-Zeitpunkte.
Bei Liefer- und Leistungshindernissen wie höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Arbeitskampf,
Betriebsstörungen sowie unrichtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch den Hersteller, welche der   
Verkäufer nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist um einen Monat, beginnend mit dem ursprünglichen   
Lieferzeitpunkt. Ist mit Ablauf dieser Frist die Behebung des Leistungshindernisses nicht absehbar und die Leistung   
demnach unmöglich, so kann der Verkäufer von dem Vertrag zurücktreten. Dies gilt entsprechend, soweit die   
Leistung teilweise unmöglich ist. § 279 BGB wird ausdrücklich abbedungen. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen
gerät der Verkäufer, soweit er diese zu vertreten hat, erst nach einer vorangegangenen Mahnung des Käufers   
in Verzug. In diesem Fall erhält der Verkäufer eine Nachfrist von einem Monat, beginnend mit dem Zugang der   
Mahnung, innerhalb der er die Lieferung bzw. Leistung erbringen kann. Erst danach kann der Käufer die Leistung   
ablehnen und vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

4. Gewährleistung

4.1.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach deren Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel hin zu
überprüfen.
4.2.
Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu spezifizieren und mitzuteilen.
Die Rüge muss mit Ablauf dieser Frist dem Verkäufer zugegangen sein. Versteckte Mängel sind nach deren
Feststellung wie vor mitzuteilen.
4.3.
Ist die Mängelrüge berechtigt und im Übrigen rechtzeitig erfolgt, so beschränken sich die Gewährleistungsansprüche   
des Käufers nach vorheriger Rücksendung der beanstandeten Ware zunächst auf Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nach Wahl des Verkäufers. Schlägt diese fehl, kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1.
Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit   
dem Käufer im Eigentum des Verkäufers.   

5.2.
Der Käufer ist ermächtigt, die Ware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäfts-betriebes zu veräußern. In   
diesem Falle tritt der Käufer die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen bis zur Höhe der   
Forderungen des Verkäufers ab. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung steht unter der Voraussetzung wirksamer
Forderungsabtretung an den Verkäufer und kann jederzeit widerrufen werden.
Gerät der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die           
Forderungsabtretung offen zu legen und Zahlung an sich zu verlangen. Der Käufer hat hierzu auf Verlangen des   
Verkäufers den Schuldner zu benennen.   
5.3.
Wird die Ware durch den Käufer verarbeitet, setzt sich der Eigentumsvorbehalt an den neuen Sachen fort. Im Falle
der Verbindung oder Vermengung gelten die gesetzlichen Regelungen.   
5.4
Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vorbehaltseigentum
unverzüglich zu unterrichten und den Gerichtsvollzieher über den Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen.
6. Schadensersatzpflicht des Käufer aufgrund von Stornierungen
6.1.
Storniert der Käufer aus Gründen, die er zu vertreten hat, die Bestellungen oder Teile der Bestellung, so ist der
Verkäufer berechtigt einen 30%igen pauschalen Schadensersatz des Wertes der nicht abgenommenen Ware zu
verlangen.
6.2
Der Verkäufer ist berechtigt, eine Bestellung zu stornieren, sofern zum Zeitpunkt der Auslieferung der Bestellung
noch offene Forderungen iHv mind. 100,-€ bestehen und hinsichtlich dieser Forderungen Zahlungsverzug
eingetreten ist. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, einen 30 %igen pauschalen Schadensersatz des Wertes
der stornierten Bestellung zu verlangen.
6.3.
Daneben steht es dem Verkäufer frei, den über den Wert des pauschalen Schadensersatzes hinausgehenden
Schaden aufgrund gesetzlicher Vorschriften geltend zu machen.
6.4.
Der Schadensersatzanspruch entfällt oder verringert sich, wenn der Käufer nachweist, dass ein Schaden nicht   
entstanden oder wesentlich geringer ist.

7. Zahlung

7.1.
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
7.2.
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen.
7.3.
Gerät der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so werden alle Forderungen aus laufenden
Rechnungen einschließlich gestundeter Forderungen sofort fällig. Darüber hinaus ist der Verkäufer in diesem Fall
berechtigt, noch nicht gelieferte Ware zu stornieren und pauschalen Schadenersatz zu verlangen.
Im Verzugsfalle sind Zinsen iHv 1% der Rechnungssumme pro Monat zu entrichten.
7.4.
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen solche des Verkäufers
aufrechnen.
7.5.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus seinen Geschäftsverbindungen abzutreten.

8. Haftung

Der Verkäufer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei
Verletzung sog. Kardinalpflichten, denen ein besonderer Vertrauenstatbestand zugrunde liegt.
Dies gilt auch für Vertragsverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder von Erfüllungsgehilfen.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten der Parteien ist München, soweit der Besteller Vollkaufmann ist oder
seinen Wohnsitz in einem Vertragsstaat gem.
§ 17 EUGVÜ hat.